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"Ökumene im Kleinen" - Gebetswoche für die Einheit der Christen

Rottenburg. Im Rahmen der Gebetswoche für die Einheit der Christen fand kürzlich im Pfarrheim St. Georg ein ökumenischer Gottesdienst mit anschließendem Vortrag statt.
Bei der gemeinsamen Andacht wiesen Pfarrer Josef Pöschl und Prädikant Willi von der Heiden auf das Thema der Gebetswoche für die Einheit der Christen hin, das lautet: „Gerechtigkeit, Gerechtigkeit – ihr sollst du nachjagen“. Es wurde von den Kirchen in Indonesien angesichts immer neuer Spaltungen und Konflikte ausgewählt. Bei den Gedanken zu dem zentralen Bibeltext der Woche wurden die vielfältigen Formen von Korruption in Indonesien in Politik und Wirtschaft mit vielfach katastrophalen Folgen für die Umwelt angesprochen. Besonders schädlich sind sie für Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. In der Folge wird die Kluft zwischen Arm und Reich größer und viele Menschen leben in Armut. Eine zunehmende Radikalisierung zwischen ethnischen und religiösen Gruppen führt zu Feindseligkeit zwischen diesen Gruppen. Deshalb wurde in den Fürbitten für Frieden, Gerechtigkeit, Liebe und Einheit gebetet.
Im anschließenden Vortrag von Tatjana Bink aus Regensburg „Verliebt, verlobt, verheiratet – und doch getrennt?“ beleuchtete die Referentin vom CBW ein immer noch und gerade wieder hochaktuelles Thema. Bink legte zunächst die Grundlagen einer Ehe nach katholischem Eherecht dar. Dabei unterscheidet die katholische Kirche zwischen der kirchlich gültigen, kirchlich ungültigen (nichtigen) Ehe und der sog. Nicht-Ehe. Danach erklärte die Referentin die Kriterien einer konfessionsverschiedenen Ehe aus katholischer Sicht. Die sakramentale und vollzogene Ehe ist absolut unauflöslich. Dazu gehören die Ehefähigkeit, der Ehewille und die Eheschließungsform. Außerdem müssen beide Partner getauft sein. Bink merkte an dieser Stelle an, dass sie eher den Ausdruck konfessionsverbindende Ehe schätze, da dies die Gemeinsamkeiten stärker betone. Eine solche Ehe bedarf aber der Erlaubnis des Bischofs bzw. des Geistlichen. Diese „Ökumene im Kleinen“ stellt die Ehepartner im kirchlichen Alltag jedoch vor Herausforderungen. Ein „Stolperstein“ ist der Kommunionempfang. Wieder zitierte die Referentin das kath. Eherecht: „Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur heiligen Kommunion zugelassen werden.“ Dies gilt jedoch nur für Katholiken. Evangelische Christen dürfen nicht offen und generell zum Kommunionempfang zugelassen werden, ausnahmsweise aber unter zwei Bedingungen: 1. bei einer besonderen Notwendigkeit . . . und 2. … sofern sie den katholischen Glauben bekunden. Was eine solche Notwendigkeit oder Notlage ist, bestimmt an Hand der Orientierungshilfe von 2018 der Diözesanbischof.
Bei den zahlreichen Zuhörern entspann sich eine lebhafte Diskussion, da die Auslegung hiervon in den einzelnen Bistümern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Besonders bayerische Bischöfe handeln hier oft sehr restriktiv. Einig war sich die Diskussionsrunde allerdings darüber, dass jeder Dialog mit Andersgläubigen ein fundiertes Wissen des eigenen Glaubens voraussetzt.
PGR-Sprecher Bernhard Sotzny dankte zum Abschluss mit einem kleinen Geschenk für einen Vortrag, der erhellende Einblicke in ein schwieriges Thema brachte.

(Text und Foto: Bernhard Sotzny;
offizielles Logo der Gebetswoche: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland)